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Sir Robert Chambers (14. Januar 1737–09. Mai 1803) zum Geburtstag

Von Karin Druxes

Am 14. Januar 2024 jährt sich der Geburtstag von Sir Robert Chambers zum 287. Mal. Seine Ideen haben einen Beitrag zur indischen Verfassung geleistet, zugleich verdankt ihm die Indologie eine wunderbare Sammlung von Sanskrit-Handschriften, die sich heute im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin befindet.

Abb. 01: Sir Robert Chambers mit 36 Jahren. Gemälde von Sir Joshua Reynolds, 1773; Quelle: T.H. Bowyer 2010.

Herkunft und Ausbildung

Als Robert Chambers im Oktober 1774 zum ersten Mal seinen Fuß auf indischen Boden setzte, hatte er nicht nur geographisch bereits einen langen Weg hinter sich. Chambers durchlief eine klassische Ausbildung zum Juristen und wurde 1761 zur Anwaltskammer zugelassen.1 1766 folgte er dem Ruf der Universität Oxford auf die Stelle als Vinerian Professor of English Law als Nachfolger des Juristen William Blackstone (1723–1780).1 Doch dies war noch nicht der Höhepunkt seiner Karriere. Fernab seiner englischen Heimat geschahen Dinge, die ihm später weit größere Möglichkeiten eröffnen sollten.

Begonnen hatte alles in Newcastle-upon-Tyne, wo Robert Chambers am 14. Januar 1737 als Sohn von Robert Chambers und Anne Metcalf in eine Mittelklassefamilie geboren wurde.2 Wie seine jüngeren Brüder Richard und William3 erhielt Robert eine gute schulische Ausbildung an der Royal Grammar School in Newcastle. Unterrichtet wurde dort auch lateinische Grammatik, Logik, Rhetorik, Griechisch und Hebräisch, so dass hier bereits ein sprachlicher Grundstein für die spätere Tätigkeit gelegt wurde.4

Roberts juristische Ausbildung begann zunächst bei seinem als Anwalt durchaus erfolgreichen Vater, der allerdings bereits 1749 überraschend früh verstarb. Dem erst zwölfjährigen Robert fehlte damit eine starke Vaterfigur, mit der er sich hätte identifizieren können.5 Nach erfolgreichem Studium, für das er eine Förderung des Lincoln College, Oxford, erhielt, und der Zulassung zum Middle Temple (einem der vier Inns of Court) erfolgte im Jahr 1766 der Ruf auf die Professur in Oxford. Unterstützung erhielt er in jener Zeit von seinen langjährigen Freunden, dem erwähnten William Blackstone und dem ungeheuer vielseitigen Schriftsteller Samuel Johnson (1709–1784).6

Zu den Charakteristika von Chambers zählte neben seiner beachtlichen Gelehrsamkeit offenbar seine große Bescheidenheit. Seinem Biographen Curley zufolge, verbanden seine Zeitgenossen mit ihm vor allem „great learning, personal rectitude, and, above all, a genial mildness and sweetness in his manner which made him a favorite in legal and literary circles but which bordered on passivity and excessive modesty about his abilities.”6

Am Supreme Court in Bengalen

Im Jahr 1773 wurde vom Parlament der East India Regulating Act verabschiedet, mit dem Ziel, die Verwaltung der East India Company zu reformieren; damit wurde in Indien auch der Supreme Court of Judicature at Fort William in Bengal ins Leben gerufen. Zum Chief Justice wurde von der Krone Sir Elijah Impey (1732–1809) ernannt, dem drei Richter untergeordnet waren. Chambers wurde zum 2. Richter ernannt, mit dem Versprechen, dass er in die Chief-Justice-Position aufrücken könne, sobald der amtierende Oberrichter sich zurückgezogen habe.1 1774 schiffte Chambers sich in Begleitung seiner als außerordentlich klug und schön geltenden, frisch gebackenen Ehefrau Frances „Fanny“ Wilton (1758–1839) und seiner Mutter nach Indien ein.7

Abb. 02: Lady Frances Chambers (1758-1839). Gemälde von Arthur William Devis. Quelle: Wikidata.

Aus Sorge um seine seit seiner Jugend fragile Gesundheit hatte er sich ausbedungen, in den ersten drei Jahren nach Oxford zurückkehren zu können, sofern ihm das Klima zu sehr zusetzen sollte. Diese Sorge erwies sich als nicht unbegründet, da durch die hohe Luftfeuchtigkeit, die Moskitoschwärme und die Trinkwasserversorgung über ein zentrales Wasserbecken Krankheiten wie Typhus, Pocken, Tuberkulose und allerhand tropische Erkrankungen verbreitet waren, von denen Chambers sich etliche zuziehen sollte.8

Die Chambers lebten in Bengalen zunächst recht zurückgezogen, bis die englische Community vor Ort deutlich machte, dass man von ihnen gesellschaftliches Auftreten und Empfänge erwartete: „Etiquette demanded that the Chambers plunge into the swim of fashionable amusements and formal receptions and frequent concerts, picnics, christenings, charity balls and public celebrations (…).“9 Die Eheleute Chambers kamen dem nach, was jedoch ihre Ausgaben beträchtlich erhöhte. Sie hatten sieben Kinder, von denen drei früh verstarben.10

Im Amt vertraute Chambers auf die segensreiche Wirkung des East India Regulating Act. Der Supreme Court verstand sich allgemein als „bulwark against widespread injustice“11 in Bengalen und die Richter versuchten, englische Ideale von Gleichheit der Person durch unparteiische Rechtsprechung auch Einheimischen gegenüber umzusetzen.12 Damit traten sie dem Supreme Council der East India Company und ihrem Governor-General Warren Hastings oft auf die Füße, da die Company, wie man sich denken kann, nicht begeistert war von der Aussicht, dass sich der Höchste Gerichtshof in ihre Belange einmischen konnte – und dies auch tat.

Abb. 03: Fort William and Writers’ Buildings in 1786. Farbiger Stich von Thomas Daniell. Quelle: Wikipedia Public Domain.

Chambers, der sich aus Bescheidenheit auch am Supreme Court stets im Hintergrund hielt, erkannte bald die Notwendigkeit der Anpassung des Rechts an indische Verhältnisse und leistete hierdurch auch einen wichtigen Beitrag zur späteren indischen Verfassung.13 Dieser Aspekt seiner Arbeit blieb lange verborgen und wurde erst durch die Korrespondenz mit Charles Jenkinson (1729–1808), dem späteren First Earl of Liverpool, offenbar.14 Seinem Biographen zufolge war er tatsächlich der einzige der Richter, der lokale Sprachen und Gepflogenheiten studierte.15 Allerdings trat er nicht immer offensiv für seine Ideale ein, blieb wegen Unpässlichkeit und Krankheit dem Amt auch oft fern, so dass er nicht immer effizient erschien.16

Chambers als Handschriftensammler

In seiner freien Zeit begann der durch sprachliche Studien gut vorbereitete Chambers schon kurz nach seiner Ankunft in Kalkutta, mit Hilfe indischer Gelehrter eine bedeutende Sammlung von Sanskrit-Handschriften anzulegen und auch verschiedene Schreiber (u.a. Harirāma Kaula, abgekürzt mit „H.R.C.“, „Harry Ram Cowl“, auf dem nachfolgenden Foto) zu beschäftigen. Die Sammlung umfasste wenige Handschriften aus dem 14. und 15. Jh. und eine wachsende Anzahl von neueren Manuskripten. Nach eigenen Angaben will Chambers dafür 25.000 Pfund Sterling aufgewandt haben.17

Abb. 04: Ein Heft mit literarischen Notizen des Sir R. Chambers, im Besitz der Staatsbibliothek zu Berlin (Signatur Chambers 846 k).

Der Fall Nanda Kumar

Im Jahr 1775 begann ein folgenreicher und Aufsehen erregender Prozess gegen den 70-jährigen Maharaja Nanda Kumar. Dieser hatte als Steuereintreiber im Rahmen einer Korruptionsuntersuchung Warren Hastings der Annahme von Bestechungsgeldern beschuldigt. Er wurde wegen angeblicher Urkundenfälschung angeklagt und durch den Supreme Court zum Tod verurteilt. Insbesondere der amtierende Chief-Justice Impey wurde hierfür heftig kritisiert, während Chambers aufgrund seines unentschlossenen, aber als integer geltenden Wesens nur mit milden Kritiken konfrontiert wurde. Er fand, dass für Urkundenfälschung keine Todesstrafe ausgesprochen werden sollte, doch war das alles, was er zu Nanda Kumars Rettung vorbrachte, weswegen er sich noch Jahre später Vorwürfe machte.1 In der Folge wurde Impey als Chief-Justice abgezogen; Chambers war ab 1783 amtierender Chief Justice und wurde schließlich 1791 offiziell zum Chief-Justice ernannt.12

Obwohl Chambers das gleiche Gehalt bezog wie gleichgestellte Richter in Westminster, zwang ihn die aufwändige Hofhaltung zu enormen Ausgaben. Er blieb daher, trotz angeschlagener Gesundheit, länger in Indien als geplant, um noch etwas für seinen Ruhestand zurücklegen zu können, was jedoch kaum gelang.18

Heimkehr nach England

Erst 1799 kehrte Chambers nach England zurück, doch seine Gesundheit war nachhaltig beeinträchtigt. Als er sich im wärmeren Klima Südfrankreichs erholen wollte, verstarb er auf der Reise dorthin am 9. Mai 1803 in Paris. Er wurde in London in der Temple Church bestattet.1

Die Familie versuchte nach seinem Tod vergebens, die außergewöhnliche Sammlung von Sanskrit-Handschriften zu einem angemessenen Preis an das „Brittische Museum, die Russische und Bayersche Regierung“19 zu veräußern; auch 1825 gelang dies nicht, trotz eines Verzeichnisses, das der eingangs erwähnte Wilkins angefertigt hatte.19 Erst dem Sohn glückte schließlich der Verkauf, sodass die Sammlung am 20. Mai 1842 für nur 1250 Pfund Sterling durch die Königliche Bibliothek zu Berlin erworben wurde und dort ihren Platz fand.20

Bereits am 26. Dezember 1828 hatte Staatsminister Wilhelm von Humboldt (1767-1835) über diese Sammlung voller Begeisterung an den Königlichen Minister und Freiherrn Karl von Altenstein (1770-1840) geschrieben:

„Nach dem Zeugniss des bekannten englischen Gelehrten Wilkins (…) übertrifft die Chambers’sche Sammlung an Schönheit und Reichthum der Handschriften alle Sammlungen, welche sich jemals in den Händen eines Privatmannes befunden haben. Sie ist namentlich (…) reicher in Handschriften der Veda’s und Purana’s, als die bekannte Colebrooksche (…). Würde daher diese Sammlung hier angekauft, so besäße man hier auf einmal so viel von Alt-Indischer Sprache und Literatur, dass die hiesige Königliche Bibliothek darin, wie ich mit Gewissheit behaupten möchte, Paris überträfe und mit London wetteifern könnte.“21

Bis heute profitieren Forscher:innen und sonstige Interessierte von diesem reichen Schatz, der durch die Erfassung in Qalamos einem noch breiteren Publikum bekannt gemacht wird.

Literatur

Bowyer, T.H. (2010): Chambers, Sir Robert (1737–1803), jurist and judge | Oxford Dictionary of National Biography (oxforddnb.com). Oxford: Oxford University Press. (Zuletzt aufgerufen am 18.12.2023.)

Curley, Thomas M. (1998): Sir Robert Chambers. Law, Literature, and Empire in the Age of Johnson. Madison, Wisconsin [et al.]: University of Wisconsin Press.

Karttunen, Klaus (2017): CHAMBERS, William – Persons of Indian Studies by Prof. Dr. Klaus Karttunen (whowaswho-indology.info). (Zuletzt aufgerufen am 17.12.2023.)

Weber, Albrecht (1853): Verzeichniss der Sanskrit-Handschriften. [Bd. 1]. Berlin: Nicolai. (Die Handschriften-Verzeichnisse der Königlichen Bibliothek; Bd. 1.)

  1. Bowyer 2010. [] [] [] [] []
  2. Curley 1998: 4, 7. []
  3. William Chambers (1748–93), wie Robert ein Sprachtalent, war von 1775–92 als Dolmetscher insbesondere für Persisch am Supreme Court of Bengal eingestellt; siehe Karttunen 2017. []
  4. Curley 1998: 12. []
  5. Curley 1998: 9-10. []
  6. Curley 1998: 10. [] []
  7. Curley 1998: 173, 179. []
  8. Curley 1998: 176. []
  9. Curley 1998: 178. []
  10. Curley 1998: 180. []
  11. Curley 1998: 186. []
  12. ebenda [] []
  13. Curley 1998: 206. []
  14. Curley 1998: 207. []
  15. Curley 1998: 191. []
  16. Curley 1998: 195. []
  17. Weber 1853: X-XI. []
  18. Curley 1998: 177. []
  19. Weber 1853: XI. [] []
  20. Ausführlich zu den Verkaufsbemühungen siehe Weber 1853: XIII-XIV. []
  21. Weber 1853: XI-XII. []

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Karin Druxes (12. Januar 2024). Sir Robert Chambers (14. Januar 1737–09. Mai 1803) zum Geburtstag. Alte Kataloge in neuem Gewand. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/vknq


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